21 Juni 2013

Grundschuld Bestellung: So funktioniert es!

Grundschuld Bestellung
Baufinanzierungen werden in der Regel über eine Grundschuld abgesichert. Die Sicherheit wird in Höhe des Darlehensbetrages im Grundbuch des Beleihungsobjektes zugunsten der finanzierenden Bank eingetragen.
Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, so hat die Bank das Recht, die Grundschuld zu verwerten.



Ablauf der Grundschuld Bestellung


Nach Unterzeichnung des Kreditvertrages erhält der Kunde von der Bank die erforderlichen Unterlagen für die Grundschuldbestellung. Kreditinstitute zahlen üblicherweise das Darlehen erst aus, wenn die Grundschuld bestellt und im Grundbuch eingetragen wurde. Ersatzweise kann ein Notar vor Eintragung im Rahmen einer Notarbestätigung versichern, dass einer ranggerechten Eintragung keine Hindernisse entgegenstehen. Die Auszahlung kann auch über ein Notaranderkonto abgewickelt werden.

Mit den Unterlagen der Bank geht der Kreditnehmer zu einem Notar. In notariell beglaubigter Form wird dort die Grundschuld bestellt. Handelt es sich um mehrere Eigentümer, so müssen alle die Grundschuld bestellen. Ein Grundpfandrecht an einer Immobilie kann immer nur der Eigentümer selbst bestellen. Sollte es sich um einen Immobilienkauf handeln, wird die Grundschuldbestellung üblicherweise im Rahmen des Kaufvertrages in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer abgewickelt.

Planen Sie den Kauf oder Bau einer Immobilie? Haben Sie sich schon zur Finanzierung Gedanken gemacht? Wir als unabhängige Finanzierungsvermittler erstellen Ihnen gerne Ihr ganz persönliches Konzept mit den besten Konditionen am Markt! Fragen Sie uns: Kontakt

Auflassungsvormerkung sichert den neuen Eigentümer 


Zunächst wird im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung eine Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen. Bei der sogenannten Auflassung einigen sich Käufer und Verkäufer über die Eigentumseintragung. Im Grundbuch ist zu diesem Zeitpunkt noch der Verkäufer als Eigentümer eingetragen. Der Käufer wird mit Eintragung einer Auflassungsvormerkung als neuer Eigentümer grundbuchlich gesichert. Die eigentliche Eigentumsumschreibung erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises, der Grunderwerbsteuer und eventuell weiterer Bedingungen.

Die Grundschuldbestellungsurkunde beinhaltet eine Vollstreckungs- und eine Unterwerfungsklausel. Im Falle einer Zwangsvollstreckung berechtigt der Grundstückseigentümer das Kreditinstitut, sofort in sein persönliches Vermögen zu vollstrecken. Die Unterwerfung erfolgt immer zugunsten einer Bank, theoretisch könnte sie mit der Grundschuld alle Forderungen absichern, die der Kreditnehmer bei ihr unterhält. Üblicherweise wird jedoch im Rahmen einer Sicherungszweckerklärung festgelegt, für welchen Kredit die Grundschuld als Absicherung dient.

Erstrangige Grundschulden sind die Regel 


Bei der Grundschuld Bestellung wird festgelegt, an welcher Rangstelle die Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden soll. Die Reihenfolge der Eintragungen legt fest, in welcher Rangfolge die Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung befriedigt werden. Bei einer klassischen Baufinanzierung verlangen Banken in der Regel die Eintragung einer erstrangigen Grundschuld. Bei Nachfinanzierungen kann die Eintragung einer nachrangigen Grundschuld erforderlich werden.

Die Grundschuldbestellungsurkunde leitet der beurkundende Notar an das zuständige Grundbuchamt weiter, das die Eintragung vornimmt. Die entstehenden Kosten für die Grundschuld Bestellung beim Notar und die Eintragung beim Grundbuchamt trägt der Eigentümer.

Auch bei allen anderen Fragen rund ums Thema Baufinanzierung sind wir gerne für Sie da!
Buchen Sie doch direkt hier Ihren Wunschtermin für eine Onlineberatung und erfahren Sie mehr über Ihre ganz persönlichen Möglichkeiten!

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr

Jan Hönle & Anja Tittmann

Sie möchten uns direkt kontaktieren? Sehr gerne: Hier geht's lang!

Keine Kommentare: