02 Dezember 2014

Förderung Wohneigentum: Lohnt sich Wohnriester?

Lohnt sich Wohnriester?
Die Deutschen setzen auf Immobilien als Altersvorsorge. Denn wer im Ruhestand mietfrei wohnen kann hat gut lachen. Steigende Mieten als großer Fixkostenblock in der Haushaltsrechnung sind für Eigenheimbesitzer kein Thema mehr. 

Um den Traum vom eigenen Häuschen oder der eigenen Stadtwohnung zu verwirklichen gibt es Unterstützung vom Staat. Neben zinsgünstigen KfW- oder L-Bank-Darlehen zum Beispiel auch "Wohn-Riester".



Was ist Wohn-Riester?

Über Wohn-Riester wird der Kauf oder Bau eines Eigenheims mit staatlichen Zulagen gefördert. Dabei gibt es drei Varianten, wie man als Eigenheimbesitzer von den Zulagen profitieren kann:

Wohn-Riester sinnvoll


Die bekannteste und beliebteste Form von Wohnriester ist das Wohnriester-Bausparen. Hier wird zuerst ein bestimmter Betrag monatlich angespart, ergänzt durch die staatlichen Zulagen. Ist der Vertrag nach ein paar Jahren zuteilungsreif, d.h. mit einem bestimmten Guthaben bespart, gibt es von der Bausparkasse ein zinsgünstiges Darlehen. Auch in der Darlehensphase profitieren Sie von den Zuschüssen, die als Tilgung mit in die Darlehensrückzahlung einfließen.

Bei dem sogenannten Kombivertrag wird ein Bankvorausdarlehen mit einem Wohnriester-Bausparer kombiniert, der das Vorausdarlehen bei Zuteilung ablöst. Diese Variante ist vorteilhaft, wenn man sofort bauen oder kaufen möchte und Geld benötigt.

Wohn-Riester-Darlehen gibt es bislang nicht so häufig. Hierbei werden die Zuschüsse direkt in die Tilgung eingebracht.




Wohnriester
Wie funktioniert die Förderung  und wer profitiert von Wohnriester?

Wer mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in seinen Riestervertrag einzahlt erhält vom Staat eine jährliche Grundzulage von 154,- €. Pro Kind gibt es zusätzlich 185,- € (300,- € für Kinder ab 2008 geboren). Wichtig ist, dass die Immobilie selbst bewohnt wird.  



Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren gibt es einen Bonus von einmalig 200,- €. Auch steuerlich wirkt sich Wohn-Riester eventuell positiv aus: Die geförderte Tilgung kann jährlich bis max. 2.100,- € als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. 

Es liegt auf der Hand, dass Besserverdiener mit Kindern aufgrund der Höhe der Zulagen und der hohen Sparbeiträge den größten Vorteil aus einem Wohn-Riester-Vertrag ziehen können.



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Wer erhält Wohn-Riester?

Förderberechtigt sind all diejenigen, die gesetzliche rentenversichert sind und einen Riestervertrag haben oder neu abschließen. Nicht gefördert werden Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und einige Berufsgruppen mit Versorgungswerken, wie z.B. Ärzte oder Architekten. 


Nachteile?

Diese Form der Altersvorsorge ist in der Immobilie gebunden. Das gilt auch für den Teil, der staatlich gefördert wurde. Wird die Immobilie verkauft, muss das gesamte geförderte Riestervermögen, also die Eigenbeiträge und die Zulagen, in einen anderen Riestervertrag eingezahlt werden. So schrumpft zwar der Verkaufserlös, aber zumindest bleibt die Förderung erhalten. Wird kein neuer Vertrag geschlossen, werden die Zulagen und Steuervorteile nämlich wieder zurückverlangt. 
Wer seine Immobilie dagegen befristet vermietet, bleibt im Besitz der Förderung sofern er bis zum 67. Lebensjahr wieder einzieht.  

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Ihre

Jan Hönle & Anja Tittmann


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